Corona-Verordnung für Tennisplätze im Freien von der Stadt Konstanz
„Außenplätze:
Die Außenplätze gelten als „weitläufige Anlage“, so dass jeder Platz (!) alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden darf. Also wäre theoretisch ein Doppel im eigenen Haushalt möglich. Ansonsten leider nur Einzel….
Tennisunterricht:
Tennisunterricht dürfte nur mit einem Tennistrainer und maximal einem weiteren Haushalt erfolgen (Bsp. 1x Trainer, 2x Übende aus dem gleichen Haushalt). Die Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Trainierenden sind inkludiert.“